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Fahnenflucht-Prozeß 
gegen Tobias Pflüger (IMI)
(Übersichtsseite)
Stand der Dinge ist derzeit (22.06.2001): Die Berufung der Staatsanwaltschaft liegt seit dem Urteil (28.06.2000) beim Landgericht. Das Landgericht Tübingen kann jederzeit den Prozeß neu eröffnen.
  • Doch noch: Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch für Tobias Pflüger beim Fahnenflucht-Prozess (08.09.2000) 
  • (Internet-)Pressespiegel zum Fahnenflucht-Prozeß (08.09.2000)
  • Neu (08.09.2000): Das Urteil und Berufung der Staatsanwaltschaft
  • Neu (08.09.2000): Alle Presseartikel zum Prozess
  • Pressemitteilung und Kurzbericht nach dem Urteil
  • Aufruf gegen Krieg darf nicht illegal sein! Freispruch für Tobias Pflüger
  • Pressemitteilung: Aufruf zur Fahnenflucht während des Jugoslawienkrieges strafbar?

  • Nähere Informationen auf der Internetseite von Tobias Pflüger unter http://www.tobias-pflueger.de