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SWR4 Regionalnachrichten aus Tübingen

Datum: 28.06.2000, Uhrzeit: 18.00 Uhr
Redaktion: Friederike Göhring
 

Tübingen
Das Landestheater Tübingen wurde betrogen. Die Leiterin der Theaterkasse soll im Laufe der letzten zwei Jahre rund155 000 Mark
veruntreut haben. Das hat die Theaterverwaltung jetzt selbst aufgedeckt.
Durch eine handschriftliche Korrektur in einer Abrechnung flog die Veruntreuung auf. Die Angestellte gestand den Diebstahl und wurde fristlos entlassen. Das LTT hat die Unersuchungen des Falles mittlerweile der Kriminalpolizei Tübingen übergeben.
 

Wildberg-Sulz, Kreis Calw
Eine unbekannte Frau hat am Mittwoch die Kreissparkasse in Wildberg-Sulz überfallen. Die Frau bedrohte eine anwesende Kundin mit einer Pistole und zwang den Filialleiter, ihr Bargeld auszuhändigen. Nach der Tat floh sie mit mehreren tausend Mark Beute mit einem dunkelvioletten Mittelklassewagen. Die Polizei setzte bei der Fahndung einen Polizeihubschrauber und 20 Fahrzeuge ein. Die Frau ist noch auf der Flucht.
 

Tübingen
Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl für den Tübingen Friedens-Aktivisten Tobias Pflüger aufgehoben. Pflüger hatte während des Kosovokriegs bei rund 35 Kundgebungen in ganz Deutschland
Soldaten zur Fahnenflucht aufgerufen. Nach eigenen Angaben wollte Pflüger damit Straftaten der Soldaten verhindern. Weil ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gefehlt hat, sei der Kosovokrieg völkerrechtswidrig gewesen, so Pflüger. Das Amtsgericht sah sich in seiner Urteilsbegründung ausserstande, über die Rechtsmäßigkeit des NATO-Einsatzes zu entscheiden. Pflüger dürfe seinen Standpunkt deshalb vertreten, hieß es, auch wenn er sich unter Umständen dabei irre.
 

Tübingen
Zu einer Haftstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen versuchter aktiver Sterbehilfe hat das Tübinger Landgericht einen 45jährigen Mann verurteilt. Der Mann hatte im Mai 1998 versucht, seine bewußtlos im Krankenhaus liegende Mutter zu ersticken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter den Sohn Monate vor ihrem Unfall gebeten hatte, ihr zu helfen, damit sie im Krankenhaus nicht leiden müsse. Diesen Wunsch hatte der Sohn ihr erfüllen wollen. Weil aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten ist, müsse, so das Gericht in der Begründung, der Angeklagte bestraft werden.

 

 
 
© SWR 2000
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