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Presse-Dokumentation
Artikel in der Südwestpresse am 29.06.2000, Landesseite
Direkte Übernahme aus dem Internetangebot der Südwestpresse  (http://www.suedwest-presse.de),
dort ist der Artikel allerdings wieder herausgenommen worden


SÜDWEST PRESSE - Reutlinger Nachrichten

 

Donnerstag, 29.Juni 2000 

 
PROZESS / Aufruf zur Fahnenflucht nicht strafbar

Strafbefehl aufgehoben

Freispruch für den Tübinger Pazifisten Tobias Pflüger. Sein Aufruf zur Fahnenflucht im Kosovo-Krieg war nicht strafbar.

RAIMUND WEIBLE

TÜBINGEN· Tobias Pflüger, inzwischen einer der prominentesten Pazifisten des Landes, hatte im vergangenen Jahr während des Kosovo-Kriegs wiederholt die Soldaten aufgerufen, die Waffen niederzulegen und zu desertieren. Das brachte ihm einen Strafbefehl in Höhe von 3500 Mark ein.

Richter Eberhard Hirn kassierte gestern den von ihm selbst unterzeichneten Strafbefehl. Nach dreistündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen verkündete er, der Politikwissenschaftler und Chef der Informationsstelle Militarisierung gehe trotz des Aufrufs zur Fahnenflucht straffrei aus. Der Richter begründete das Urteil damit, Pflüger sei ein ¸¸unvermeidbarer Verbotsirrtum'' unterlaufen.

Der Angeklagte hatte seine Aufrufe zur Desertion damit gerechtfertigt, der Krieg der NATO gegen Jugoslawien sei nach Ansicht vieler Fachleute ein Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen das Grundgesetz gewesen. Er habe daher verhindern wollen, dass die Soldaten Straftaten begehen. Hirn machte sich diese Argumentation zwar nicht zu eigen, hielt sie jedoch für vertretbar.

Hirn begründete auch, warum er in der Hauptverhandlung zu einem anderen Schluss kam als in der Strafbefehlssache vor einem halben Jahr. Damals habe er rein nach Aktenlage entschieden, in der Verhandlung habe Pflüger aber weitere Argumente zu seiner Verteidigung geliefert.
 
 


 
 

 

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