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Freispruch für Pflüger 

Kriegsgegner vor Gericht / Zur Fahnenflucht aufgefordert 


Tübingen (amb). "Spektakuläre Aktionen" seien mittlerweile notwendig, um wahrgenommen zu werden, meint Kriegsgegner Tobias Pflüger, der gestern wegen Aufforderung zur Fahnenflucht vor Gericht stand. In 35 Fällen, so gab er zu, habe er während des Kosovo-Krieges Soldaten "aller Kriegsparteien" dazu aufgerufen, den Dienst mit der Waffe zu verweigern oder zu desertieren. Vier Aktionen führten zu einem Strafbefehl.
 
All dies, so scheint es, damit Pflüger mit seinem Verein "Informationsstelle Militarisierung" bekannter wird. "Ich bin der Staatsanwaltschaft dankbar für ihre Ermittlungen", äußerte er im gestrigen Strafprozess vor dem Tübinger Amtsgericht. Ansonsten eher unübliche Kontrollen führten dazu, dass zahlreiche Zuhörer "draußen bleiben"" mussten und dem Prozess nicht beiwohnen konnten. Einige Zaungäste machten es sich gar in den Fensternischen bequem und kletterten an der Außenfassade empor, um wenigstens durch die Glasscheibe das Geschehen verfolgen zu können.

"Mit unseren Aktionen konnten wir Aufmerksamkeit auch in den überregionalen Medien erwirken", gab Pflüger offenherzig zu. Viermal, so warf ihm die Staatsanwalt vor, habe er bei Blockaden, Kundgebungen und Demonstration im süddeutschen Raum Soldaten zur Fahnenflucht aufgerufen. Dass man dies allerdings auf dem Hintergrund des Kriegsgeschehens sehen müsse, machte der Angeklagte glaubhaft deutlich. Der Aufruf zu Desertion bildet somit das Ende einer Kette zahlreicher Aktionen der Kriegsgegner-Gruppe um Pflüger.

Dieser bezeichnete die Flugblattaktionen und Sitzblockaden - unter anderem vor einer Kaserne in Calw - als "politisches Mittel", um seiner Forderung nach Frieden medienwirksamen Ausdruck zu verleihen. "Heute würde ich natürlich nicht mehr zu solchen Aktionen aufrufen", so der 35-jährige Politikwissenschaftler, der derzeit mit seiner Promotion beschäftigt ist. Richter Eberhard Hirn gab ihm Gelegenheit, seine Beweggründe zu Aktionen in Calw, Tübingen, München und Frankfurt darzulegen und auch mit einer kurzen Analyse das Kriegsgeschehen im Kosovo zu bilanzieren. 

So führte er etwa aus, dass auch die Nato jugoslawische Bodentruppen "zur Fahnenflucht" aufgerufen habe, hier wurden vor einem geplanten Bodenkrieg Flugblätter in kyrillischer Schrift über dem Kosovo abgeworfen. Das Gericht entschied nach längerer Beratung auf Freispruch. 

23:45 Uhr, 28.06.2000 

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